Regressionstherapeuten übernehmen eine große Verantwortung. Menschen suchen sie in oft schwierigen Lebensphasen auf – mit Ängsten, Verletzlichkeit oder psychischen Erkrankungen. Um diesen Vertrauensvorschuss nicht zu gefährden, unterliegt auch meine Arbeit klaren ethischen Richtlinien, an die ich mich als Regressionstherapeutin halten muss.
1. Schweigepflicht und Vertraulichkeit
Alles, was in der Therapie besprochen wird, unterliegt meiner Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Klientin oder des Klienten dürfen keine Informationen weitergegeben werden – auch nicht an Familie, Arbeitgeber oder andere Fachpersonen. Diese Vertraulichkeit ist die Grundlage für eine sichere therapeutische Beziehung.
2. Respekt und Wertschätzung
Ich begegne jedem Menschen mit Respekt, Offenheit und ohne Vorurteile – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder Lebensstil. Jede Person hat das Recht auf eine würdige und wertschätzende Behandlung.
3. Professionelle Distanz
Eine therapeutische Beziehung ist keine Freundschaft. Emotionale oder sexuelle Beziehungen zwischen mir als Therapeutin und Klient sind absolut tabu und ethisch nicht vertretbar. Die professionelle Distanz schützt beide Seiten – vor Grenzverletzungen und vor Abhängigkeit.
4. Kompetenz und Weiterbildung
Als Regressionstherapeutin darf ich nur innerhalb meiner fachlichen Qualifikation arbeiten. Ich bin verpflichtet, mich regelmäßig fortzubilden und meine Methoden wissenschaftlich zu begründen. Wenn ich mich überfordert fühle, werde ich eine Weitervermittlung an qualifizierte Kolleg:innen in Betracht ziehen.
5. Selbstreflexion und Supervision
Als Regressionstherapeuten hinterfrage ich mein Verhalten regelmäßig, meine Haltung und meine Wirkung auf Klient:innen. Dabei hilft mir die monatliche Supervision – ein Austausch mit erfahrenen Kolleg:innen, um professionell zu bleiben und persönliche Grenzen zu erkennen.
6. Freiwilligkeit und Transparenz
Die Teilnahme an einer Therapie muss freiwillig sein. Als Regressionstherapeutin kläre ich über Methoden, Ziele und mögliche Risiken auf. Auch die Beendigung der Therapie liegt in der Entscheidung der Klientin oder des Klienten.